- Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für Fördermittel
- Ermittlung von Art und Umfang der zu beantragenden Förderung
- Ermittlung des möglichen Tilgungsnachlasses
- Ermittlung der Mindest-Eigenleistung (unter Anrechnung des Eigenleistungsersatzes
- Prüfung der erforderlichen Eigenleistungen
- Ermittlung des Finanzierungsbedarfes
- Aufstellung eines Finanzierungsplanes
- Berechnung der Belastungen pro Jahr und pro Monat
- Prüfung der Tragbarkeit der Belastungen nach WFB-Kriterien
- Berechnung der steuerlichen Vergünstigungen
- Ermittlung des Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz
- Druck des vollständig ausgefüllten Förderantrages
- Aufstellung von Zins- und Tilgungsplänen
- Langzeitbetrachtungen der finanziellen Belastung
Antragsberechtigt sind alle Haushalte (dazu gehören auch Lebensgemeinschaften) in NRW, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (s. Tabelle).
Der Haushalt sollte aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person ohne KInd , aber mit Schwerbehinderung (mind. 50% Behinderung) bestehen.
Gefördert werden unter anderem
- die Neuanschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau, Anbau oder Aufstockung
- der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen von einem Bauträger
- der Kauf von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen, der Einkommenssituation, der Investitionsart sowie dem Ort der Investition.
Das maximal mögliche Bruttoeinkommen eines Haushaltes finden Sie in nachfolgender Tabelle. Dabei wurde unterstellt, dass 2 Personen berufstätig sind und Einkünfte erzielen (außer Alleinstehende).
Haushalt | Mögliches Brutto-EK p.a. |
Alleinstehend (mit Behinderung ab 50%) | 32.906,00 € |
2 Personen (1 Person mit Behinderung ab 50 %) | 45.688,00 € |
Alleinerziehend (1 Kind) | 46.844,00 € |
3 Personen (1 Kind) | 55.688,00 € |
4 Personen (2 Kinder) | 65.688,00 € |
5 Personen (3 Kinder) | 75.688,00 € |
6 Personen (4 Kinder) | 85.688,00 € |
Investitionsort z.B. | Förderdarlehen gesamt | Tilgungsnachlass | mtl. Belastung ca. |
Büren, Eslohe, Finnentrop | 124.000 € | 12.400 € | 186 € |
Arnsberg, Anröchte, Hemer | 137.000 € | 13.700 € | 206 € |
Ennepetal, Hagen, Kreuztal | 165.000 € | 16.500 € | 248 € |
Bad Lippspringe, Hövelhof, Siegburg | 194.000 € | 19.400 € | 291 € |
Effizienzhaus | Tilgungs- o. Investitionszuschuss | Betrag je Wohnung |
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 37.500 € |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 € |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 33.750 € |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 18.000 € |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 26.250 € |
Der Förderkredit für alle, die selbstgenutzten Wohnraum bauen oder kaufen wollen.
Mit bis zu 100.000 € wird der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gefördert. Dieser Förderkredit ist sehr gut mit anderen KfW-Förderprodukten kombinierbar.